Befahrungsregeln

Befahrungsregeln

In Mecklenburg-Vorpommern wie auch in den anderen Bundesländern gelten an einigen Flüssen, Bächen und Seen sowie an der Küste bestimmte Einschränkungen (BV = Befahrungsverbot, UV = Uferbetretungsverbot) für Paddler. Sie sollen das Gewässer sowie die Pflanzen und Tiere in ihnen oder in der Umgebung schützen. Befahrungsregeln dienen bei größeren Wasserstraßen auch zur Erhöhung der Sicherheit aller Wassersportler.

Online-Übersicht der Befahrungsregelungen:

 

Die Aufstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bitte informieren Sie sich bei den Sportkameraden vor Ort oder bei den zuständigen Naturschutzbehörden, bevor Sie eine fremde Strecke befahren.

Hier finden sie weitere Informationen zu den Wasserständen Warnow und Nebengewässer und der„Freiwillige Vereinbarung“ lokaler Partner zum Schutz der Arten.

 

Es gibt verschiedene Arten von Befahrungsregeln:

  • Betretungsverbote des Ufers und der Kiesbänke (z.B. in Naturschutzgebieten) dienen dem Schutz der empfindlichen Vegetation oder bodenbrütender Vögel.

  • Die Vergabe von Kontingenten bewirkt, dass nicht allzu viele Boote pro Tag das Gewässer befahren (Kanutouren vorher bei den zuständigen Stellen anmelden).

  • Tages- oder jahreszeitliche Regelungen beruhigen die Gewässer(-umgebung) während der Dämmerung und der Brutzeit.

  • Mindestpegel-Regelungen schützen den Gewässergrund vor Beschädigung durch den Bootskörper (und den Bootskörper selbst auch).

  • Bei manchen Gewässern sind Bootsgröße und Bootstyp vorgeschrieben, ebenso kann eine Schwimmwestenpflicht vorliegen.

  • Zum Teil liegen ganzjährige Befahrungsverbote vor, wenn besonders schützenswerte Lebewesen das Gewässer bewohnen.

  • Bei einigen Gewässern wird aus ökologischen Gründen ein ganzjähriger freiwilliger Befahrungsverzicht empfohlen.

  • In Einzelfällen müssen Paddler an einem Ökologie- und Sicherheitskurs teilgenommen haben.

 

Wer bestimmt diese Regeln und aus welchen Gründen?

Die allermeisten Befahrungsregeln werden von Behörden (Land, Landkreis, Kommune) im Rahmen von Verordnungen (Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Nationalpark) aufgestellt, um eine Übernutzung von ökologisch sensiblen Gewässern zu verhindern. Der Bund erlässt Verkehrsvorschriften für Schifffahrtsstraßen, denn diese dienen in erster Linie dem Gütertransport. Schließlich kann es vorkommen, dass Gewässer kurzfristig gesperrt werden, zum Beispiel bei Bauarbeiten.

 

Einschränkungen für Paddler nehmen zu

In den meisten Fällen sind sie für Kanuten, die ihren Sport umweltverträglich ausüben, nachvollziehbar. Damit das so bleibt, bemüht sich der Landes-Kanu-Verband Mecklenburg-Vorpommern 1990 e.V. darum, die Interessen des Paddelsports rechtzeitig in die Verfahren einzubringen. 

Uns geht es um einen fairen Ausgleich zwischen den Belangen von Natur und Umwelt und denen des Paddelsports. Häufig können wir gemeinsam mit den Behörden vernünftige Lösungen finden, doch nicht immer gelingt es, Gewässersperrungen zu vermeiden.

Da die Kanuvereine und der Verband nicht automatisch von den Behörden beteiligt werden, erfahren wir nicht immer von geplanten Verordnungen. Alle Vereine und Paddler, die von Planungen vor Ort erfahren, bitten wir daher, uns zu informieren.

Uwe Dombrowsky (RL)

Ressortleiter Umwelt & Gewässer

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