Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs

DOSB und dsj unterstützen den Aufruf der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs in Deutschland im Kontext Sport.

Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs in Deutschland im Kontext Sport

Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs in Deutschland startet einen Aufruf im Kontext Sport. Der Aufruf richtet sich explizit an Menschen, die in ihrer Kindheit oder Jugend sexuellem Missbrauch im Sport ausgesetzt waren. Sexualisierte Gewalt ist ein gesellschaftliches Problem und auch für den organisierten Sport ein wichtiges Thema, weil jeder einzelne Fall einer zu viel ist.


DOSB und dsj sehen diesen Aufruf als wichtigen Beitrag, damit das noch immer vorhandene Tabu weiter gebrochen wird und Betroffene von sexualisierter Gewalt sich einer unabhängigen Stelle anvertrauen können. Die Geschichten von Betroffenen können auch anderen helfen, sich zu öffnen.


Wir werden die Kampagne deshalb auf unseren Kanälen unterstützen. Wir versprechen uns davon auch weitere Erkenntnisse für die Weiterentwicklung der Prävention von sexualisierter Gewalt im Kinder- und Jugendsport, die bei uns einen hohen Stellenwert hat. Zudem richten wir ebenso den Blick auf den Kampf gegen sexuelle Belästigung und Gewalt im Erwachsenensport.


Der Aufruf entspricht auch dem Anliegen des europäischen Projektes VOICE, in dem wir nationaler Partner waren. Das VOICE-Projekt hat ebenfalls Betroffenen eine Stimme gegeben und so bereits viel Wissen über sexuellen Missbrauch im Sport generiert. Für die weitere Entwicklung des Schutzes vor sexualisierter Gewalt im Sport sind jedoch weitere detaillierte Informationen von Betroffenen wichtig.

Der Sport handelt aktiv bei der Prävention sexualisierter Gewalt und der Aufarbeitung entsprechender Fälle. Bereits 2010 hat der DOSB die Münchener Erklärung verabschiedet, die eine Selbstverpflichtung aller Verbände ist, sich der Prävention sexualisierter Gewalt verstärkt zu widmen. DOSB/dsj beraten die Verbände dabei und stellen Handlungsempfehlungen sowie Kampagnen- und Informationsmaterial zur Verfügung. Als Partner der „Safe-Sport-Studie“ waren wir an der empirischen Untersuchung zum Ausmaß von sexualisierter Gewalt bei Kaderathlet*innen beteiligt. Analysiert wurde hierbei auch die Umsetzung der Prävention im organisierten Sport. Die Ergebnisse haben uns darin bestärkt, dass die bisherigen Maßnahmen richtig und wichtig sind, zugleich aber permanent überprüft und weiterentwickelt werden müssen. Im Bereich des Kinder- und Jugendsports hat die dsj die bisherigen Maßnahmen um das so genannte dsj-Stufenmodell erweitert, das die Weitergabe von öffentlichen Mitteln an die Umsetzung von Präventions-Maßnahmen in einer zeitlichen Taktung koppelt. Im Bereich Leistungssport werden ebenfalls in einem Stufenmodell Mindeststandards von den Verbänden zu Erlangung von Bundes-Zuwendungen verlangt.


Mit dem Anliegen, den Schutz vor jeglicher Form von Gewalt und Diskriminierung, insbesondere sexualisierter Gewalt, dauerhaft in den Sportorganisationen zu verankern, hat die DOSB-Mitgliederversammlung 2018 einen Beschluss gefasst. Das einstimmige Votum der Delegierten für den Antrag ist ein Bekenntnis zur gesamtverbandlichen Verantwortung und sendet ein klares Signal im Kampf des organisierten Sports gegen sexualisierte Gewalt. Unser Ziel ist es, dass mit einer klaren Haltung eine Kultur des Hinsehens in Verbänden und Vereinen gelebt wird, so dass letztlich jeder der mehr als 90.000 Sportvereine unter dem Dach des DOSB ein sicherer Ort ist, der Schutz bietet und stark macht gegen jegliche Form von Gewalt und Diskriminierung. Das ist ein dauerhafter Prozess, zu dem unbedingt auch das Lernen aus der Vergangenheit gehört.

Alle Informationen zum Aufruf erhalten Interessierte unter www.aufarbeitungskommission.de/sport oder telefonisch unter 0800 40 300 40 (kostenfrei und anonym). 

Darüber hinaus sind Betroffene, Zeitzeugen und Angehörige, die von sexuellem Kindesmissbrauch in anderen Bereichen berichten möchten, weiterhin eingeladen, sich bei der Kommission für eine vertrauliche Anhörung anzumelden oder einen schriftlichen Bericht einzureichen.

(Quelle: Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs)

Kontakt

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